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Flexibilität im Strommarkt

Virtuelles Kraftwerk: Wie Batteriespeicher im Pool zum Marktteilnehmer werden

Große zentrale Kraftwerke geben im Strommarkt Schritt für Schritt an viele kleine Anlagen ab. Photovoltaik und Wind liefern aber nach Wetter, nicht nach Bedarf. Ein virtuelles Kraftwerk verbindet diese Anlagen digital zu einer steuerbaren Einheit, und Batteriespeicher sind darin der Baustein, der Energie in der Zeit verschieben kann. Diese Seite erklärt, wie der Pool funktioniert, welche Erlöse entstehen, wie belastbar sie sind und welche Hürden auf dem Weg liegen.

Das Prinzip

Eine Plattform statt eines Kraftwerks

Ein virtuelles Kraftwerk ist kein Gebäude mit Turbine, sondern eine IT-Plattform. Sie verbindet viele dezentrale Anlagen über Fernwirktechnik, verarbeitet Wetterprognosen, Fahrpläne und Preissignale und steuert die einzelnen Einheiten so, dass der Verbund nach außen wie ein einziges großes Kraftwerk auftritt. Der Betreiber der Plattform, oft ein Direktvermarkter oder Aggregator, bietet die gebündelte Leistung an den Strommärkten an und verteilt die Abrufe auf die angeschlossenen Anlagen.

Typische Bestandteile sind Photovoltaik- und Windkraftanlagen, Biogasanlagen, Batteriespeicher und steuerbare Verbraucher wie Kälteanlagen oder Industrieprozesse. Aus der Bündelung entsteht eine Einheit, die Regelleistung bereitstellen, am Spot- und Terminmarkt handeln und Schwankungen zwischen den Anlagen intern ausgleichen kann.

Warum es den Pool braucht
Erzeugung folgt dem Wetter, Nachfrage nicht
Jede Technologie im Pool hat ein eigenes Profil. Erst die Kombination ergibt ein System, das sich prognostizieren und steuern lässt.
  • Photovoltaik liefert am Tag, bei stabilem Wetter mit hohen Spitzen.
  • Wind ergänzt das, weil er oft nachts und im Winter stark ist.
  • Biogas ist steuerbar und lässt sich gezielt zuschalten.
  • Batteriespeicher nehmen Überschüsse auf und geben sie ab, wenn sie gebraucht werden.
Die Schlüsselrolle

Warum Batteriespeicher im virtuellen Kraftwerk den Unterschied machen

Wind- und Solaranlagen produzieren, wenn das Wetter es zulässt. Ein Speicher kann beides: aufnehmen und abgeben, und das in beide Richtungen sehr schnell. Damit übernimmt er im Pool die Aufgaben, die kein Erzeuger allein leisten kann.

Schnell in beide Richtungen

Ein Batteriespeicher kann innerhalb von Sekunden vom Laden ins Entladen wechseln. Für die Primärregelleistung verlangen die Übertragungsnetzbetreiber die volle Leistung innerhalb von 30 Sekunden. Das erfüllen Speicher ohne mechanische Trägheit, während Kraftwerke dafür hochgefahren werden müssen.

Energie in der Zeit verschieben

Überschüssiger Strom aus dem Pool wird gespeichert und in Stunden mit hohen Preisen wieder eingespeist. Das glättet die Einspeisung der Wind- und Solaranlagen und macht aus einer wetterabhängigen Erzeugung ein Angebot, das sich am Markt planen lässt.

Netzdienstleistungen

Frequenzhaltung, Momentanreserve und Spannungshaltung sind Leistungen, die das Netz stabil halten und vergütet werden. Speicher können sie bereitstellen, ohne dafür Energie zu verbrauchen, weil die Vergütung an der vorgehaltenen Verfügbarkeit hängt, nicht an gelieferter Arbeit.

Damit wandelt sich der Speicher vom Puffer, der Überschüsse zwischenlagert, zu einem Betriebsmittel mit eigener Erlösrechnung. Wie hoch diese Erlöse ausfallen, hängt allerdings stark davon ab, an welchen Märkten der Pool teilnimmt.

Erlöse

Welche Erlöse im Pool entstehen, und wie belastbar sie sind

Ein virtuelles Kraftwerk kann einen Speicher an mehreren Märkten gleichzeitig einsetzen. Nicht jeder davon trägt gleich viel, und nicht jeder ist so sicher, wie er in Prospekten wirkt. Eine ehrliche Einordnung der sechs wichtigsten Wege.

Arbitrage am Spotmarkt

Der Pool lädt die Speicher in Stunden mit niedrigen Preisen an der EPEX SPOT und entlädt sie, wenn die Preise hoch sind, im Day-Ahead-Handel am Vortag und im Intraday-Handel bis kurz vor Lieferung. Der Ertrag hängt vom Abstand zwischen billigen und teuren Stunden ab, und der schwankt von Woche zu Woche.

Primärregelleistung (FCR)

Der Markt mit der schnellsten Reaktion: Die volle Leistung muss innerhalb von 30 Sekunden stehen. Das Mindestgebot beträgt 1 Megawatt, geboten wird in Schritten von 1 Megawatt. Der Markt ist stark überzeichnet: Ende 2025 waren rund 1,35 Gigawatt Batterieleistung präqualifiziert, der Bedarf liegt bei etwa 550 bis 600 Megawatt. Die Folge sind sinkende Erlöse durch Wettbewerb.

Sekundärregelleistung (aFRR)

Die Sekundärregelleistung löst die Primärregelleistung nach wenigen Minuten ab und wird ebenfalls über die Übertragungsnetzbetreiber ausgeschrieben. Sie besteht aus einem Leistungspreis für die Vorhaltung und einem Arbeitspreis für den tatsächlichen Abruf. Auch hier gilt das Mindestgebot von 1 Megawatt.

Momentanreserve

Die Momentanreserve stabilisiert die Netzfrequenz in den ersten Sekunden einer Störung. Seit 2026 wird sie marktgestützt beschafft. Für die Festpreisperiode vom 22. Januar 2026 bis 21. Januar 2028 gelten je nach Produkt und Richtung Festpreise zwischen 76 und 888,50 Euro pro Megawattsekunde und Jahr. Vergütet wird die vorgehaltene Verfügbarkeit, nicht gelieferte Arbeit.

Kapazitätsmechanismus

Deutschland hatte bisher keinen Kapazitätsmarkt. Das Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz (StromVKG) ist am 22. Juli 2026 in Kraft getreten und schafft erstmals einen Kapazitätsmechanismus: Ausschreibungen in den Jahren 2026, 2027 und 2029, Zieljahr 2031, zwölf Gigawatt neuer Kapazitäten für Kraftwerke und Speicher. Für große Speicherprojekte ist das ein neuer, noch junger Erlösweg.

Redispatch 2.0: mit Vorbehalt

Netzbetreiber können Anlagen im Pool zur Entlastung von Engpässen herunter- oder hochregeln. Für Batteriespeicher ist der finanzielle Ausgleich laut Bundesnetzagentur nicht abschließend geregelt, es besteht individueller Abstimmungsbedarf mit dem Netzbetreiber. Als verlässliche Erlösquelle taugt Redispatch 2.0 deshalb nicht.

Der Wert des Pools liegt darin, diese Märkte zu kombinieren und den Speicher dort einzusetzen, wo er in der jeweiligen Stunde am meisten bringt. Ein einzelner Gewerbespeicher erreicht das Mindestgebot von 1 Megawatt nicht, im Verbund wird er Teil davon.

Hürden

Was zwischen Speicher und Pool zu klären ist

Die Teilnahme an einem virtuellen Kraftwerk ist kein Softwareupdate. Fünf Punkte, die in jedem Projekt vor der Anbindung geklärt sein sollten.

Präqualifikation und RegulatorikFür Regelleistung muss die Anlage beim Übertragungsnetzbetreiber präqualifiziert werden. Das Verfahren prüft Reaktionszeit, Messung und Steuerbarkeit und setzt die technische Auslegung voraus, nicht umgekehrt.
NetzanschlussDer Anschluss muss Laden und Entladen mit voller Leistung zulassen. Was der Netzbetreiber genehmigt, entscheidet über die vermarktbare Leistung und damit über den Erlös.
Mess- und FernwirktechnikDer Pool braucht Messwerte in Echtzeit und einen sicheren Steuerkanal zur Anlage. Beides ist bei der Auslegung einzuplanen, eine Nachrüstung ist aufwendiger.
Vertrag mit dem PoolbetreiberErlösteilung, Laufzeit, zugesicherte Verfügbarkeit, Eingriffsrechte und der Umgang mit Alterung der Batterie gehören schriftlich geregelt. Die Marktmechanik ist komplex, der Vertrag sollte es nicht sein.
IT-Sicherheit und KRITISPlattformen mit zentralem Zugriff auf die Steuerung vieler Anlagen fallen als digitaler Energiedienst unter eine eigene Kategorie der BSI-KritisV mit einem Schwellenwert von 104 Megawatt, bei Präqualifikation für Primärregelleistung von 36 Megawatt, bei Schwarzstartanlagen von 0 Megawatt. Wer ihn erreicht, unterliegt den Pflichten nach dem BSI-Gesetz. Die Schnittstelle zwischen Anlage und Pool gehört deshalb von Anfang an abgesichert.
Einordnung und Auslegung
Was Allkann dabei übernimmt
Wir projektieren den Speicher von Anfang an mit dem Vermarktungsziel im Blick: Netzanschluss, Messung und Steuerung legen wir technologieoffen so aus, dass die Teilnahme am Pool technisch möglich ist. Die Angebote der Poolbetreiber und Direktvermarkter vergleichen wir für Sie und verhandeln die Konditionen mit. Die Erlöse nennt am Ende der Markt, nicht wir.
  • Prüfung von Standort, Netzanschluss und Anlagengröße
  • Auslegung mit Blick auf Präqualifikation und Fernwirktechnik
  • Vergleich und Verhandlung der Vermarktungsverträge
Erstgespräch vereinbaren →
Quellen

Marktdaten und Regelwerke

Die Angaben auf dieser Seite stützen sich auf die Veröffentlichungen der Marktbetreiber, der Übertragungsnetzbetreiber und der zuständigen Behörden.

Märkte und Netzbetreiber

Gemeinsame Ausschreibungsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber für Regelleistung mit Präqualifikationsdaten und Bedarfswerten, EPEX SPOT für Day-Ahead- und Intraday-Preise, Festlegungen der Bundesnetzagentur zur marktgestützten Beschaffung von Momentanreserve und zum Redispatch 2.0.

Gesetze und Verordnungen

Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz (StromVKG), BSI-Kritisverordnung (BSI-KritisV) in der novellierten Fassung und KRITIS-Dachgesetz (KRITISDachG). Marktwerte und Bedarfszahlen ändern sich, maßgeblich sind die jeweils aktuellen Veröffentlichungen.

FAQ

Häufige Fragen

Was ist ein virtuelles Kraftwerk?

Ein virtuelles Kraftwerk ist eine IT-Plattform, die viele dezentrale Anlagen wie Photovoltaik, Windkraft, Biogas, Batteriespeicher und steuerbare Verbraucher digital verbindet und gemeinsam steuert. Nach außen tritt der Pool wie ein einzelnes großes Kraftwerk auf: Er bietet Regelleistung an, handelt am Spotmarkt und gleicht Schwankungen zwischen den Anlagen aus. Ein Gebäude mit Turbine gibt es dabei nicht.

Kann ein einzelner Gewerbespeicher an einem virtuellen Kraftwerk teilnehmen?

Ja, genau dafür gibt es den Pool. Am Regelenergiemarkt beträgt das Mindestgebot 1 Megawatt, geboten wird in Schritten von 1 Megawatt. Ein Gewerbespeicher mit einigen hundert Kilowatt erreicht das allein nicht, im Verbund mit anderen Anlagen schon. Voraussetzung sind ein Netzanschluss, der die Fahrweise zulässt, Fernwirktechnik für die Steuerung und ein Vertrag mit dem Betreiber des Pools, der Erlösteilung und Eingriffsrechte regelt.

Wie sicher sind die Erlöse aus der Primärregelleistung?

Weniger sicher als oft dargestellt. Der Markt für Primärregelleistung ist stark überzeichnet: Ende 2025 waren rund 1,35 Gigawatt Batterieleistung präqualifiziert, der Bedarf der Übertragungsnetzbetreiber liegt bei etwa 550 bis 600 Megawatt. Mehr Anbieter als Bedarf drücken die Preise, die Erlöse je Megawatt sinken durch den Wettbewerb. Wer einen Speicher plant, sollte die Primärregelleistung deshalb als einen Baustein unter mehreren rechnen, nicht als feste Einnahme.

Was hat ein virtuelles Kraftwerk mit KRITIS zu tun?

Die BSI-KritisV kennt die Anlagenkategorie Digitaler Energiedienst, früher Steuerung und Bündelung elektrischer Leistung. Sie erfasst Plattformen mit zentralem, standortübergreifendem Zugriff auf die Steuerung von Energieanlagen. Eine Plattform, die viele Anlagen gemeinsam steuert, kann den Schwellenwert von 104 Megawatt erreichen, auch wenn keine der einzelnen Anlagen für sich genommen groß ist. Für Anlagen, die für Primärregelleistung präqualifiziert sind, gilt der Wert von 36 Megawatt, für Schwarzstartanlagen 0 Megawatt. Wer einen Wert erreicht, betreibt eine kritische Anlage und unterliegt den Cybersicherheitspflichten nach dem BSI-Gesetz, zuständig ist für diese Kategorie die Bundesnetzagentur. Das KRITIS-Dachgesetz kommt für den physischen Schutz und die Registrierung bei BBK und BSI hinzu. Die einzelnen Anlagenbetreiber liefern dem Betreiber des Pools die nötige Sicherheit an den Schnittstellen zu.

Sprechen wir über Ihren Speicher

Im kostenlosen Erstgespräch ordnen wir ein, ob eine Poolteilnahme zu Ihrem Standort und Ihrer Anlagengröße passt und welche Voraussetzungen dafür zu schaffen sind. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns über die Kontaktseite.