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Erlösmodelle für Batteriespeicher

Speicher-Vermarktung: Womit ein Batteriespeicher am Markt Geld verdient

Ein Batteriespeicher kann mehr, als Eigenstrom zwischenzulagern oder Lastspitzen zu kappen. Mit eigenem Netzanschluss oder über einen Vermarkter angebunden, handelt er am Strommarkt, stellt Regelleistung bereit und hält Momentanreserve vor. Diese Seite erklärt die Erlösquellen, nennt die Marktwerte, die sich belegen lassen, und ordnet ein, wovon der Ertrag abhängt und wo die Grenzen liegen.

Die Ausgangslage

Stand-alone oder hinter dem Zähler

Ein Stand-alone-Speicher hat einen eigenen Netzanschluss. Er bezieht Strom aus dem öffentlichen Netz und speist ihn später wieder ein, ohne an einen Verbraucher oder eine Erzeugungsanlage gebunden zu sein. Das macht ihn frei für alle Märkte gleichzeitig. Ein Speicher hinter dem Zähler eines Betriebs dient zuerst dem Eigenverbrauch und der Lastspitzenkappung, kann aber mit freier Kapazität ebenfalls vermarktet werden, sofern Messung und Steuerung das zulassen.

In beiden Fällen läuft die Vermarktung in der Regel über einen Direktvermarkter oder Aggregator, der den Speicher in einen Pool einbindet, die Gebote abgibt und die Erlöse nach einem vereinbarten Schlüssel teilt. Kleinere Anlagen erreichen die Mindestgebotsgrößen der Regelleistungsmärkte nur auf diesem Weg.

Marktspanne
Was der Markt derzeit hergibt
Der Battery Revenue Index des Instituts für Stromrichtertechnik und Elektrische Antriebe (ISEA) der RWTH Aachen weist für 2026 folgendes marktübergreifendes Erlöspotenzial eines Speichers aus, annualisiert und je Megawatt Leistung:
rund 95.000 €
pro Megawatt, Februar 2026, annualisiert
knapp 200.000 €
pro Megawatt, März 2026, annualisiert
Orientierungswerte. Sie zeigen vor allem, wie stark die Erlöse von Monat zu Monat schwanken. Was ein konkreter Speicher erlöst, hängt von Marktlage, Größe, Prognosequalität und Betriebsstrategie ab.
Erlösquellen

Sechs Wege, auf denen ein Speicher Erlöse erzielt

Nicht jeder Markt trägt gleich viel, und die Gewichte verschieben sich. Was heute den Ertrag trägt, kann in zwei Jahren überlaufen sein. Deshalb steht bei jedem Weg dabei, wie belastbar er derzeit ist.

Strompreis-Arbitrage

Der Speicher lädt in Stunden mit niedrigen Preisen und entlädt, wenn die Preise hoch sind. Gehandelt wird im Day-Ahead-Markt am Vortag und im Intraday-Markt bis kurz vor Lieferung. Der Ertrag folgt dem Abstand zwischen billigen und teuren Stunden, der mit dem Ausbau von Wind und Photovoltaik eher größer wird, aber von Woche zu Woche schwankt.

Primärregelleistung (FCR)

Der Markt mit 30 Sekunden Reaktionszeit, Mindestgebot 1 Megawatt. Er ist stark überzeichnet: Ende 2025 waren rund 1,35 Gigawatt Batterieleistung präqualifiziert, der Bedarf liegt bei etwa 550 bis 600 Megawatt. Der Kapazitätspreis lag im Quartalsmittel des ersten Quartals 2026 bei 8.476 Euro pro Megawatt. Als alleiniges Modell trägt die Primärregelleistung nicht mehr.

Sekundärregelleistung (aFRR)

Die Sekundärregelleistung löst die Primärregelleistung nach wenigen Minuten ab. Vergütet werden die Vorhaltung über einen Leistungspreis und der Abruf über einen Arbeitspreis. Das Mindestgebot liegt ebenfalls bei 1 Megawatt. Für Speicher mit größerer Kapazität ist die aFRR oft der wichtigere Regelleistungsmarkt.

Momentanreserve

Seit 2026 wird Momentanreserve marktgestützt beschafft. Für die Festpreisperiode vom 22. Januar 2026 bis 21. Januar 2028 gelten je nach Produkt und Richtung Festpreise zwischen 76 und 888,50 Euro pro Megawattsekunde und Jahr. Vergütet wird die vorgehaltene Verfügbarkeit, nicht gelieferte Arbeit. In günstigen Fällen sind Zusatzerlöse in der Größenordnung bis etwa 27.000 Euro pro Megawatt Netzanschlussleistung und Jahr möglich.

Multi-Market-Optimierung

Statt den Speicher auf einen Markt festzulegen, entscheidet eine Steuerungssoftware laufend, wo Leistung und Kapazität gerade den höchsten Wert haben: Regelleistung, Day-Ahead, Intraday oder Momentanreserve. Das erhöht den Gesamterlös und verringert die Abhängigkeit von einem Markt, dessen Preise fallen können. Die Indexwerte oben beruhen auf dieser Mehrfachvermarktung.

Kapazitätsmechanismus

Das Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz (StromVKG) ist am 22. Juli 2026 in Kraft getreten. Es schafft erstmals einen Kapazitätsmechanismus mit Ausschreibungen in den Jahren 2026, 2027 und 2029 und einem Zieljahr 2031, insgesamt zwölf Gigawatt für Kraftwerke und Speicher. Für große Projekte ist das ein neuer Erlösweg, dessen Konditionen sich erst in den Ausschreibungen zeigen.

Redispatch 2.0, also das Herunter- oder Hochregeln durch den Netzbetreiber bei Engpässen, taucht in manchen Aufstellungen ebenfalls als Erlösquelle auf. Für Batteriespeicher ist der finanzielle Ausgleich laut Bundesnetzagentur nicht abschließend geregelt, es besteht individueller Abstimmungsbedarf mit dem Netzbetreiber. Planen Sie ihn deshalb nicht als Erlösquelle ein.

Die Stellschrauben

Wovon der Ertrag im Einzelfall abhängt

Zwei Speicher mit gleicher Leistung können am Ende des Jahres sehr unterschiedlich abschneiden. Vier Faktoren erklären den größten Teil des Unterschieds.

1

Marktlage

Preisabstände am Spotmarkt, Nachfrage nach Regelleistung und Zahl der Wettbewerber ändern sich laufend. Der Sprung des Index von Februar auf März 2026 zeigt, wie groß die Bewegung binnen weniger Wochen sein kann.

2

Größe und Auslegung

Das Verhältnis von Leistung zu Kapazität entscheidet, welche Märkte in Frage kommen. Ein Speicher mit einer Stunde Kapazität eignet sich für Regelleistung, für Arbitrage über mehrere Stunden braucht es mehr Kapazität je Megawatt.

3

Prognose und Software

Wer die Preise des Folgetages und die Abrufe besser vorhersagt, setzt den Speicher zur richtigen Zeit im richtigen Markt ein. Die Qualität der Optimierungssoftware des Vermarkters ist deshalb ein Auswahlkriterium, nicht nur die Erlösteilung.

4

Betriebsstrategie

Jeder Zyklus altert die Batterie. Eine Strategie, die jeden Cent am Markt mitnimmt, kann die Lebensdauer verkürzen. Ertrag und Alterung gehören gemeinsam gerechnet, über die gesamte Laufzeit.

Risiken und Regeln

Was in keiner Erlösrechnung fehlen darf

Erlöse am Strommarkt sind keine Miete. Sie schwanken, sie unterliegen dem Wettbewerb, und sie ziehen regulatorische Pflichten nach sich. Vier Punkte, die vor der Investition auf dem Tisch liegen sollten.

Wettbewerb drückt die PreiseDie Primärregelleistung zeigt, wie schnell ein Markt überlaufen kann. Jede Erlösrechnung sollte deshalb mit sinkenden Preisen in einzelnen Märkten rechnen und nicht mit den Werten eines einzelnen starken Monats.
Regulatorische ÄnderungenNetzentgelte für Speicher, Baukostenzuschüsse beim Netzanschluss und die Produktdefinitionen der Regelleistungsmärkte werden regelmäßig angepasst. Was heute gilt, ist die Grundlage der Rechnung, nicht ihre Garantie.
KRITIS ab 36 Megawatt bei PrimärregelleistungDer allgemeine Schwellenwert der BSI-KritisV für Speicher liegt bei 104 Megawatt. Ein Speicher, der für Primärregelleistung präqualifiziert ist, gilt bereits ab 36 Megawatt als kritische Anlage und unterliegt damit den Pflichten nach dem BSI-Gesetz, als Schwarzstartanlage unabhängig von seiner Größe. Unterhalb von 104 Megawatt kann er also trotzdem erfasst werden.
Der Vertrag mit dem VermarkterErlösteilung, Laufzeit, Mindestverfügbarkeit, Eingriffsrechte in die Fahrweise und die Frage, wer die Alterung der Batterie trägt, entscheiden über den Ertrag, der beim Betreiber ankommt. Diese Punkte gehören vor der Unterschrift verglichen.
Projektierung und Einordnung
Was Allkann dabei übernimmt
Wir projektieren den Speicher technologieoffen von der Auslegung bis zur Beschaffung so, dass die gewünschte Vermarktung technisch möglich ist, und ordnen die regulatorischen Anforderungen dabei ein. Die Angebote der Direktvermarkter vergleichen wir für Sie. Erlöse nennt der Markt, nicht wir. Aus dem eigenen Projekt bringen wir die Erfahrung mit, welche Fragen vor der Investition geklärt sein müssen.
  • Leistung, Kapazität und Netzanschluss passend zum Vermarktungsziel
  • Prüfung von KRITIS-Schwellenwerten, Präqualifikation und Messkonzept
  • Prüfung der Vermarkterverträge vor der Unterschrift
Erstgespräch vereinbaren →
Quellen

Marktdaten und Regelwerke

Die Marktwerte auf dieser Seite stammen aus öffentlich zugänglichen Veröffentlichungen. Sie schwanken und sind als Marktspanne zu lesen, nicht als Zusage.

Marktdaten

Battery Revenue Index des ISEA der RWTH Aachen für das marktübergreifende Erlöspotenzial, gemeinsame Ausschreibungsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber für Regelleistung mit Präqualifikationsdaten, Bedarfswerten und Kapazitätspreisen, EPEX SPOT für Day-Ahead- und Intraday-Preise.

Regelwerke

Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz (StromVKG), Festlegungen der Bundesnetzagentur zur marktgestützten Beschaffung von Momentanreserve und zum Redispatch 2.0, BSI-Kritisverordnung (BSI-KritisV) in der novellierten Fassung und KRITIS-Dachgesetz (KRITISDachG).

FAQ

Häufige Fragen

Welche Erlöse kann ein Batteriespeicher am Markt erzielen?

Als Orientierungswert weist der ISEA Battery Revenue Index für 2026 ein marktübergreifendes Erlöspotenzial von annualisiert rund 95.000 Euro pro Megawatt im Februar und knapp 200.000 Euro pro Megawatt im März aus. Diese Spanne zeigt vor allem, wie stark die Werte von Monat zu Monat schwanken. Was ein konkreter Speicher erlöst, hängt von Marktlage, Größe, Prognosequalität und Betriebsstrategie ab. Eine Zusage über künftige Erträge lässt sich daraus nicht ableiten.

Was ist Multi-Market-Optimierung bei Batteriespeichern?

Bei der Multi-Market-Optimierung wird ein Speicher nicht auf einen einzelnen Markt festgelegt, sondern eine Steuerungssoftware entscheidet laufend, wo seine Leistung und Kapazität gerade den höchsten Wert haben: in der Regelleistung, im Day-Ahead-Handel, im Intraday-Handel oder in der Momentanreserve. Das erhöht den Gesamterlös und verringert die Abhängigkeit von einem einzelnen Markt, in dem die Preise fallen können.

Lohnt sich die Primärregelleistung für Batteriespeicher noch?

Als alleiniges Erlösmodell kaum noch. Ende 2025 waren rund 1,35 Gigawatt Batterieleistung für die Primärregelleistung präqualifiziert, der Bedarf der Übertragungsnetzbetreiber liegt bei etwa 550 bis 600 Megawatt. Der Kapazitätspreis lag im Quartalsmittel des ersten Quartals 2026 bei 8.476 Euro pro Megawatt. Als Baustein einer Mehrfachvermarktung bleibt die Primärregelleistung sinnvoll, als feste Einnahmequelle sollte sie nicht mehr eingeplant werden.

Ab wann gilt ein vermarkteter Speicher als kritische Anlage?

Die Schwellenwerte stehen in der BSI-KritisV. Der allgemeine Wert für Speicheranlagen liegt bei 104 Megawatt installierter Nettonennleistung. Ist der Speicher für die Erbringung von Primärregelleistung präqualifiziert, gilt er ab 36 Megawatt als kritische Anlage, ist er als Schwarzstartanlage kontrahiert, unabhängig von seiner Größe. Ein Speicher unterhalb von 104 Megawatt kann also trotzdem erfasst werden, sobald er am Markt für Primärregelleistung teilnimmt oder Schwarzstart leistet. Er unterliegt dann den Pflichten nach dem BSI-Gesetz, das KRITIS-Dachgesetz kommt für den physischen Schutz hinzu. Wer die Vermarktung plant, sollte diese Werte von Anfang an mitdenken.

Sprechen wir über Ihr Speicherprojekt

Im kostenlosen Erstgespräch ordnen wir ein, welche Vermarktungswege zu Standort, Netzanschluss und Anlagengröße passen und was dafür zu klären ist. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns über die Kontaktseite.