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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allkann GmbH
Friedrich-Fischer-Weg 2
78166 Donaueschingen
Deutschland

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Allkann GmbH, Friedrich-Fischer-Weg 2, 78166 Donaueschingen (nachfolgend Allkann) und ihren Kunden über die folgenden Leistungen:

  • Energieberatung und weitere Beratungsleistungen
  • Tarifoptimierung für Strom und Gas, insbesondere die Vermittlung von Energielieferverträgen für Privat- und Gewerbekunden
  • Verkauf, Projektierung und Lieferung von Batteriespeichern sowie zugehöriger Hardware
  • Marketing- und Vertriebsdienstleistungen

Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Allkann hat ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt. Individuelle Vereinbarungen im Einzelfall haben Vorrang vor diesen AGB.

2. Vertragsschluss

Die Darstellung von Leistungen und Produkten auf der Website von Allkann sowie in Prospekten, Datenblättern und Preisübersichten ist kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Anfrage.

Der Kunde kann eine Anfrage über das Kontaktformular, per E-Mail, telefonisch, im persönlichen Gespräch oder über einen Beratungstermin stellen. Allkann erstellt daraufhin ein individuelles Angebot. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde dieses Angebot annimmt, etwa durch Unterschrift, durch Bestätigung in Textform oder durch eine ausdrückliche Auftragserteilung. Alternativ kommt der Vertrag zustande, wenn Allkann eine Bestellung des Kunden in Textform bestätigt oder mit der Ausführung der Leistung beginnt.

Angebote von Allkann sind, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, 30 Tage ab Angebotsdatum gültig.

Bei der Vermittlung von Energielieferverträgen gilt: Allkann tritt als Vermittler auf. Der Energieliefervertrag kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Energieversorger zustande. Für diesen Vertrag gelten die Bedingungen und Preise des Energieversorgers. Allkann wird nicht Vertragspartei des Energieliefervertrags und ist nicht Lieferant von Strom oder Gas.

Der Vertragstext wird nicht dauerhaft von Allkann gespeichert und zugänglich gehalten. Allkann übermittelt dem Kunden die Vertragsunterlagen und diese AGB in Textform.

3. Leistungen und Mitwirkungspflichten

3.1 Umfang der Leistungen

Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder dem gesonderten Vertrag. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Bestätigung in Textform.

Beratungsleistungen von Allkann beziehen sich auf die vom Kunden bereitgestellten Daten und auf die zum Zeitpunkt der Beratung geltenden rechtlichen und marktseitigen Rahmenbedingungen. Beispielrechnungen, Prognosen und Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen sind unverbindliche Modellrechnungen auf Basis von Annahmen. Sie stellen keine Garantie für ein bestimmtes wirtschaftliches Ergebnis dar, da Verbrauchsverhalten, Marktpreise, Netzentgelte, Steuern und Abgaben veränderlich sind.

Allkann erbringt keine Rechtsberatung, keine Steuerberatung und keine Wirtschaftsprüfung. Soweit Fragen dieser Art auftreten, empfiehlt Allkann die Hinzuziehung entsprechender Berufsträger.

Bei der Tarifoptimierung prüft Allkann die vom Kunden übermittelten Verbrauchs- und Vertragsdaten und stellt geeignete Tarife und Angebote aus dem von Allkann betreuten Anbieterportfolio vor. Ein Anspruch auf eine vollständige Marktübersicht besteht nicht.

Bei der Projektierung von Batteriespeichern erstellt Allkann eine Auslegung auf Grundlage der vom Kunden gemeldeten Verbrauchs-, Erzeugungs- und Gebäudedaten. Erforderliche Anmeldungen beim Netzbetreiber, Genehmigungen und behördliche Verfahren werden nur dann von Allkann übernommen, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Montage- und Elektroinstallationsarbeiten werden, soweit vereinbart, durch qualifizierte Fachbetriebe ausgeführt.

Bei Marketing- und Vertriebsdienstleistungen richtet sich der Leistungsumfang nach der vereinbarten Leistungsbeschreibung. Allkann schuldet die vereinbarte Tätigkeit, nicht einen bestimmten Vermarktungs-, Umsatz- oder Abschlusserfolg, es sei denn, ein Erfolg ist ausdrücklich als Vertragsziel vereinbart.

3.2 Unterauftragnehmer

Allkann ist berechtigt, zur Erfüllung der vertraglichen Leistungen fachlich geeignete Dritte einzusetzen. Vertragspartner des Kunden bleibt in diesem Fall Allkann.

3.3 Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde stellt Allkann alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig, vollständig und richtig zur Verfügung. Dazu gehören insbesondere Verbrauchsdaten, Zählernummern, bestehende Vertragsunterlagen, Rechnungen des bisherigen Versorgers, Angaben zu Gebäude und Elektroinstallation sowie Ansprechpartner.

Der Kunde benennt die für Rückfragen und Entscheidungen zuständigen Personen und trifft erforderliche Entscheidungen und Freigaben ohne unnötige Verzögerung.

Bei Arbeiten vor Ort gewährt der Kunde Allkann und den beauftragten Fachbetrieben Zugang zu den betroffenen Räumen und Flächen und stellt notwendige Anschlüsse, Aufstellflächen und Zufahrtsmöglichkeiten bereit. Der Kunde stellt sicher, dass die baulichen und elektrotechnischen Voraussetzungen für die vereinbarte Lieferung und Ausführung vorliegen.

Verzögerungen und Mehraufwand, die auf unvollständige, verspätete oder unrichtige Angaben oder auf eine nicht rechtzeitige Mitwirkung des Kunden zurückgehen, gehen nicht zu Lasten von Allkann. Nachweisbaren Mehraufwand kann Allkann nach den vereinbarten Sätzen abrechnen. Vereinbarte Termine verschieben sich in diesem Fall angemessen.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

Es gelten die im jeweiligen Angebot oder in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Gegenüber Verbrauchern werden Preise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer ausgewiesen.

Beratungsleistungen werden nach Aufwand auf Basis der vereinbarten Stunden- oder Tagessätze oder zu einem vereinbarten Pauschalpreis abgerechnet. Reisekosten, Auslagen und Fremdleistungen werden nur berechnet, wenn dies vereinbart ist.

Bei der Vermittlung von Energielieferverträgen erhält Allkann in der Regel eine Vergütung vom jeweiligen Energieversorger. Eine Vergütungspflicht des Kunden gegenüber Allkann besteht in diesem Fall nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde. Die Kosten der Energielieferung selbst schuldet der Kunde dem Energieversorger nach dessen Vertragsbedingungen.

Bei Kauf und Projektierung von Batteriespeichern und Hardware kann Allkann eine Anzahlung in vereinbarter Höhe verlangen. Die Anzahlung wird mit der Schlussrechnung verrechnet.

Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Die Zahlung erfolgt per Überweisung auf das in der Rechnung genannte Konto. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit ist der Eingang der Zahlung bei Allkann.

Bei Zahlungsverzug ist Allkann berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt unberührt.

Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis ausüben.

Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Allkann. Gegenüber Unternehmern behält sich Allkann das Eigentum bis zur Erfüllung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor.

5. Lieferung und Ausführung

Liefer- und Ausführungstermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Angegebene Zeiträume sind sonst voraussichtliche Angaben.

Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden genannte Lieferadresse. Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig, soweit sie für den Kunden zumutbar sind.

Bei Verträgen mit Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung mit der Übergabe der Ware an den Verbraucher über. Bei Verträgen mit Unternehmern geht die Gefahr mit der Übergabe der Ware an den Transporteur über.

Kommt es aus Gründen, die Allkann nicht zu vertreten hat, zu Verzögerungen, verlängern sich die Liefer- und Ausführungsfristen angemessen. Dies gilt insbesondere bei Lieferausfällen von Vorlieferanten, Störungen in Lieferketten, behördlichen Maßnahmen, Streik, Naturereignissen und vergleichbaren Ereignissen höherer Gewalt. Allkann informiert den Kunden über solche Verzögerungen ohne unnötige Verzögerung. Dauert das Hindernis länger als vier Monate an, können beide Parteien vom Vertrag zurücktreten; bereits erbrachte Leistungen werden abgerechnet, geleistete Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen werden zurückerstattet.

Verzögerungen bei Anmeldungen, Genehmigungen und Zählersetzungen durch Netzbetreiber oder Behörden liegen außerhalb des Einflussbereichs von Allkann.

6. Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern steht bei Verträgen, die außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossen werden, ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses; bei einem Kaufvertrag beträgt sie 14 Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

Allkann GmbH
Friedrich-Fischer-Weg 2
78166 Donaueschingen
E-Mail: info@allkann.com
Telefon: +49 771 16280 500

mittels einer eindeutigen Erklärung (zum Beispiel per Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene günstige Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Bei einem Kaufvertrag, in dem wir nicht angeboten haben, die Waren im Fall des Widerrufs selbst abzuholen, können wir die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von 14 Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Bei Waren, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht normal per Post zurückgesandt werden können, tragen Sie die unmittelbaren Kosten der Rücksendung in der im Angebot genannten Höhe. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Muster-Widerrufsformular

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, können Sie dieses Formular ausfüllen und an uns zurücksenden.

An die Allkann GmbH, Friedrich-Fischer-Weg 2, 78166 Donaueschingen, E-Mail: info@allkann.com
Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren bzw. die Erbringung der folgenden Dienstleistung: ______
Bestellt am ______ bzw. erhalten am ______
Name des/der Verbraucher(s): ______
Anschrift des/der Verbraucher(s): ______
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier): ______
Datum: ______

Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts

Bei Verträgen über Dienstleistungen erlischt das Widerrufsrecht, wenn Allkann die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verliert.

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.

Bei der Vermittlung eines Energieliefervertrags richtet sich ein Widerrufsrecht gegenüber dem Energieversorger nach den Bedingungen und der Widerrufsbelehrung des jeweiligen Versorgers.

7. Gewährleistung

Für gelieferte Waren gelten die gesetzlichen Vorschriften über die Mängelhaftung. Gegenüber Verbrauchern beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche zwei Jahre ab Übergabe der Ware.

Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei neu hergestellten Waren ein Jahr ab Übergabe. Ausgenommen hiervon sind Ansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, Ansprüche aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie Ansprüche wegen arglistig verschwiegener Mängel. Für diese gelten die gesetzlichen Fristen.

Unternehmer haben gelieferte Waren unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich in Textform anzuzeigen. § 377 HGB bleibt unberührt.

Herstellergarantien für Batteriespeicher und Hardware bestehen unabhängig von der gesetzlichen Mängelhaftung und richten sich ausschließlich nach den Bedingungen des jeweiligen Herstellers. Allkann informiert den Kunden über die zum Angebotszeitpunkt bekannten Garantiebedingungen und unterstützt bei der Abwicklung, übernimmt jedoch keine eigene Garantie, soweit dies nicht ausdrücklich in Textform zugesagt ist.

Angaben zu Kapazität, Wirkungsgrad, Zyklenzahl und Lebensdauer beruhen auf Herstellerangaben und beziehen sich auf die dort genannten Prüfbedingungen. Abweichungen im praktischen Betrieb sind technisch bedingt und stellen keinen Mangel dar, soweit sie sich in den vom Hersteller angegebenen Toleranzen bewegen.

Bei Beratungs-, Marketing- und Vertriebsleistungen gelten die gesetzlichen Vorschriften. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg ist nicht Gegenstand der Gewährleistung, soweit er nicht ausdrücklich zugesagt wurde. Beanstandungen sind Allkann in Textform mitzuteilen; Allkann erhält Gelegenheit zur Nachbesserung.

8. Haftung

Allkann haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Schäden aus Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie im Umfang einer von Allkann übernommenen Garantie.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Allkann nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Insbesondere haftet Allkann bei einfacher Fahrlässigkeit nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Datenverlust oder mittelbare Schäden.

Allkann haftet nicht für die Erfüllung der Verpflichtungen des Energieversorgers aus einem vermittelten Energieliefervertrag, insbesondere nicht für Preisänderungen, Abrechnungen, Rückerstattungen, Bonuszahlungen oder die Zahlungsfähigkeit des Versorgers. Für die Prüfung und Einhaltung der Vertragsbedingungen des Versorgers ist der Kunde selbst verantwortlich.

Beruhen Schäden auf unrichtigen, unvollständigen oder verspäteten Angaben des Kunden oder auf einer Verletzung seiner Mitwirkungspflichten, ist die Haftung von Allkann insoweit ausgeschlossen.

Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch für die Haftung für gesetzliche Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Allkann. Die gesetzlichen Regelungen zur Beweislast bleiben unberührt.

9. Datenschutz

Allkann verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes. Die Verarbeitung erfolgt zur Begründung, Durchführung und Abwicklung des Vertragsverhältnisses.

Für die Vermittlung von Energielieferverträgen ist die Weitergabe der erforderlichen Daten an den jeweiligen Energieversorger notwendig. Der Kunde wird hierüber vor der Übermittlung informiert.

Ausführliche Informationen zu Art, Umfang, Zweck und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung sowie zu den Rechten der betroffenen Personen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

10. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch nicht der Schutz entzogen wird, der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates gewährt wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz von Allkann in Donaueschingen. Allkann bleibt berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sowie Nebenabreden bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.

Eine Übertragung von Rechten und Pflichten aus dem Vertrag auf Dritte ist nur mit Zustimmung der anderen Partei in Textform zulässig. Die Beauftragung von Unterauftragnehmern nach Ziffer 3.2 bleibt hiervon unberührt.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder nicht durchführbaren Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

Zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist Allkann nicht bereit und nicht verpflichtet. Weitere Angaben finden Sie im Impressum.

Stand: September 2026